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   VGH Bayern, 04.07.2017 - 22 ZB 16.1463   

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VGH Bayern, 04.07.2017 - 22 ZB 16.1463 (https://dejure.org/2017,26803)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.07.2017 - 22 ZB 16.1463 (https://dejure.org/2017,26803)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 22 ZB 16.1463 (https://dejure.org/2017,26803)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    KrWG § 3 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 2, Abs. 5, § 48; BImSchG § 4 Abs. 1 S. 1, S. 3, § 20 Abs. 2 S. 1; BayAbfG Art. 31 Abs. 1, Abs. 2 S. 1; AVV § 3 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 1
    Anordnung zur Stilllegung und Beseitigung einer Anlage zur Lagerung von gefährlichen Abfällen - Medizinische Geräte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung zur Stilllegung und Beseitigung einer Anlage zur Lagerung von gefährlichen Abfällen; Zuordnung von Röntgengeräten zu den gefährlichen Abfällen

  • rewis.io

    Anordnung zur Stilllegung und Beseitigung einer Anlage zur Lagerung von gefährlichen Abfällen - Medizinische Geräte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallbegriff; Verwendung gebrauchter elektrischer medizinischer Geräte (Röntgengeräte) zum Ausbau von Teilen und deren Einbau in anderen Geräten; gefährliche Abfälle

  • rechtsportal.de

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung zur Stilllegung und Beseitigung einer Anlage zur Lagerung von gefährlichen Abfällen; Zuordnung von Röntgengeräten zu den gefährlichen Abfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 17.10.2016 - 22 ZB 15.2650

    Darlegungsanforderungen im Antrag auf Zulassung der Berufung - Richterliche

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2017 - 22 ZB 16.1463
    Die Grenzen richterlicher Überzeugungsbildung sind aber nur dann verletzt, wenn ein Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, namentlich Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 17.10.2016 - 22 ZB 15.2650 - juris, Rn. 12, BayVGH, B.v. 19.4.2016 - 22 ZB 16.7 - juris, Rn. 13, m.w.N.).

    Zu den Anforderungen einer ausreichenden Darlegung derartiger Fehler nach § 108 Abs. 1 VwGO gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO gehört es deshalb, nachvollziehbar aufzuzeigen, inwiefern dem Verwaltungsgericht tatsächlich unzutreffende Feststellungen, gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten unterlaufen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.10.2016 - 22 ZB 15.2650 - juris, Rn. 18, BayVGH, B.v. 30.11.2015 - 22 ZB 15.2020 - juris, Rn. 14 m.w.N.).

    Der Kläger unterlässt aber die - gebotene (vgl. BayVGH, B.v. 17.10.2016 - 22 ZB 15.2650 - juris, Rn. 12 m.w.N.) - Darlegung, inwiefern das Verwaltungsgericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen sein soll, inwiefern es eine objektiv willkürliche Würdigung vorgenommen oder dabei gegen die Denkgesetze oder einen allgemeinen Erfahrungssatz verstoßen hätte, oder inwiefern ihm gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten unterlaufen sein sollen.

  • VGH Bayern, 30.11.2015 - 22 ZB 15.2020

    Arbeitszeitnachweis, Auskunftsnachweis, Gewerbeaufsichtliche Anordnung,

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2017 - 22 ZB 16.1463
    Zu den Anforderungen einer ausreichenden Darlegung derartiger Fehler nach § 108 Abs. 1 VwGO gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO gehört es deshalb, nachvollziehbar aufzuzeigen, inwiefern dem Verwaltungsgericht tatsächlich unzutreffende Feststellungen, gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten unterlaufen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.10.2016 - 22 ZB 15.2650 - juris, Rn. 18, BayVGH, B.v. 30.11.2015 - 22 ZB 15.2020 - juris, Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.10.1997 - 22 B 97.565

    Immissionsschutzrecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Räucheranlage

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2017 - 22 ZB 16.1463
    Inwiefern die in dem vom Kläger angeführten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Oktober 1997 - 22 B 97.565 - BayVBl 1998, 113 erörterten Sach- und Rechtsfragen (das Urteil betraf die Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Räucheranlage für einen Metzgereibetrieb) vorliegend von Bedeutung sein sollen, wird aus den Darlegungen des Klägers nicht deutlich.
  • VGH Bayern, 19.04.2016 - 22 ZB 16.7

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2017 - 22 ZB 16.1463
    Die Grenzen richterlicher Überzeugungsbildung sind aber nur dann verletzt, wenn ein Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, namentlich Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 17.10.2016 - 22 ZB 15.2650 - juris, Rn. 12, BayVGH, B.v. 19.4.2016 - 22 ZB 16.7 - juris, Rn. 13, m.w.N.).
  • VG Würzburg, 16.10.2020 - W 10 K 19.451

    Erfolglose Klage gegen Anordnungen zur Betriebseinstellung einer

    Für die Frage des Vorliegens eines neuen Verwendungszweckes ist bei Sachgesamtheiten oder komplexeren Gegenständen auf den Gegenstand als solchen und nicht auf seine individuellen Bauteile abzustellen (vgl. BayVGH, U.v. 4.7.2017 - 22 ZB 16.1463 - juris; VG Ansbach, U.v. 4.5.2016 - AN 11 K 15.00616 - juris Rn. 59).

    Durch diese Handlung manifestiert sich der Wille zur Entledigung endgültig, da insofern eine Abfallbehandlung stattfindet (vgl. BayVGH, U.v. 4.7.2017 - 22 ZB 16.1463 - juris; VG Ansbach, U.v. 4.5.2016 - AN 11 K 15.00616 - juris Rn. 59 unter Verweis auf BayObLG v. 17.4.1998 - 3 ObOWi 43/98 - juris Rn 6).

    Das Ausschlachten von reparaturbedürftigen Gegenständen zur Ersatzteilgewinnung stellt eine Abfallbehandlung im Sinne eines mechanischen Verfahrens zur besseren Handhabbarkeit bzw. zur erleichterten Verwertung von Abfällen dar (vgl. BayVGH, U.v. 4.7.2017 - 22 ZB 16.1463 - juris; VG Ansbach, U.v. 4.5.2016 - AN 11 K 15.00616 - juris Rn. 60).

    Das Vorhalten als potentielles "Ersatzteillager" ist unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Zwecks des KrWG kein "unmittelbar" an die Stelle des alten Verwendungszwecks tretender Ersatzzweck (vgl. VG Ansbach, U.v. 4.5.2016 - AN 11 K 15.00616 - juris Rn. 61; BayVGH, U.v. 4.7.2017 - 22 ZB 16.1463 - juris).

    Das Kriterium der Unmittelbarkeit soll gerade ausschließen, dass hinsichtlich des an die Stelle des alten Verwendungszwecks tretenden Ersatzzwecks ein "Schwebezustand" bzw. eine Ungewissheit tritt (vgl. VG Ansbach, U.v. 4.5.2016 - AN 11 K 15.00616 - juris Rn. 62; BayVGH, U.v. 4.7.2017 - 22 ZB 16.1463 - juris).

    Im vorliegenden Fall ist aufgrund des vorgelegten Betriebskonzepts und der diesbezüglichen Erklärungen des Klägers zu 1) in der mündlichen Verhandlung davon auszugehen, dass dieser die jedenfalls teilweise "auszuschlachtenden" Elektrogeräte bereits bei Erwerb systematisch nach brauchbaren Ersatzteilen und zu verschrottenden Restanlagen trennen will, ohne dass ein konkreter Bedarf an diesen besteht (vgl. VG Ansbach, U.v. 4.5.2016 - AN 11 K 15.00616 - juris Rn. 63 f. unter Verweis auf BayObLG v. 17.4.1998 - 3 ObOWi 43/98 - juris Rn 5, bestätigt durch BayVGH, U.v. 4.7.2017 - 22 ZB 16.1463 - juris).

    Für die Erfüllung des Tatbestands der §§ 21 Abs. 1, 25 Abs. 4 ElektroG genügt, dass die Erstbehandlung von Altgeräten jedenfalls vorkommt (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2017 - 22 ZB 16.1463 - juris Rn. 14).

  • OVG Sachsen, 09.12.2021 - 4 A 887/19

    Abfall, ; Entledigungswille; Verwendungszweck; Verkehrsanschauung; Ausschlachten;

    Bei der Bewertung, ob der Verwendungszweck einer Sache entfallen und nicht unmittelbar durch einen neuen ersetzt worden ist, muss auf die Sache als Gesamtheit und nicht auf ihre demontierbaren und gegebenenfalls funktionsfähigen Bestandteile oder Elemente abgestellt werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 4. Juli 2017 - 22 ZB 16.1463 -, juris Rn. 11; Jarass/Petersen, KrWG, 2014, § 3 Rn. 84; Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 95. EL Mai 2021, § 3 KrWG Rn. 60).

    Abfallrechtlich zulässig ist eine solche Zwecksetzung aber nicht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 4. Juli 2017 - 22 ZB 16.1463 -, juris Rn. 14; Jarass/Petersen, KrWG, 2014, § 3 Rn. 84; Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 95. EL Mai 2021, § 3 KrWG Rn. 61).

  • VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817

    Stilllegungsanordnung für Abfalllagerplatz

    Maßgeblich ist insoweit die Rechts- und Sachlage im Zeitpunkt des Bescheiderlasses als der letzten Behördenentscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2018 - 22 CS 17.2330 u.a. - juris Rn. 35; B.v. 4.7.2017 - 22 ZB 16.1463 - juris Rn. 13 und Rn. 24; B.v. 1.10.2012 - 22 CS 12.1936 - juris Rn. 12; SächsOVG, B.v. 21.7.2000 - 1 B 138/00 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 12.7.2011 - 12 LA 184.09 - juris Rn. 13; Peschau/Czajka in Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand Dezember 2021, § 20 BImSchG Rn. 25; Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 20 Rn. 53).
  • VGH Bayern, 18.01.2018 - 22 CS 17.2330

    Immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage zur zeitweiligen Lagerung von

    Da die Rechtmäßigkeit von auf § 20 Abs. 2 BImSchG gestützten Verwaltungsakten zutreffender Auffassung zufolge von den im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehenden Verhältnissen abhängt (BayVGH, B.v. 1.10.2012 - 22 CS 12.1936 - juris Rn. 12; B.v. 4.7.2017 - 22 ZB 16.1463 - juris Rn. 13 und Rn. 24; HessVGH, B.v. 17.6.1997 - 14 TG 2673/95 - NVwZ 1998, 1315/1317; SächsOVG, B.v. 21.7.2000 - 1 B 138/00 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 12.7.2011 - 12 LA 184/09 - NVwZ-RR 2011, 719/721; Koch in GK-BImSchG, Stand Oktober 2003, § 20 Rn. 108; Peschau in Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand Juli 2017, § 20 BImSchG Rn. 25; Jarass, BImSchG, 12. Aufl. 2017, § 20 Rn. 53), ist von den tatsächlichen Gegebenheiten auszugehen, die das Landratsamt am 3. Juli 2017 auf der Anlage der Antragstellerin angetroffen hat.
  • VGH Bayern, 17.07.2023 - 22 CS 23.693

    Teilstilllegung eines Abfalllagerplatzes

    Maßgeblich ist insoweit die Rechts- und Sachlage im Zeitpunkt des Bescheiderlasses als der letzten Behördenentscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2022 - 22 ZB 21.1817 - juris Rn. 45; B.v. 18.1.2018 - 22 CS 17.2330 u.a. - juris Rn. 35; B.v. 4.7.2017 - 22 ZB 16.1463 - juris Rn. 13 und Rn. 24; B.v. 1.10.2012 - 22 CS 12.1936 - juris Rn. 12; SächsOVG, B.v. 21.7.2000 - 1 B 138/00 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 12.7.2011 - 12 LA 184.09 - juris Rn. 13; Peschau/Czajka in Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand Februar 2023, § 20 BImSchG Rn. 25; Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 20 Rn. 53).
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